Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21
Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21
Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für 6 Monate und Ablehnung des Widerspruchs der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
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Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart
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Die Vertrauensleute begründen ihren Widerspruch gegen die Ablehnung der Stadt. Zweifel an der Unparteilichkeit des juristischen Sachverständigen der Stadt erhärten sich.
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Die Vertrauensleute und das Aktionsbündnis bitten
um Spenden zur finanziellen Unterstützung der
Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung des
Bürgerbegehrens.
Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe
gegen Stuttgart 21
Die Vertrauensleute haben am 11. August 2011 Widerspruch gegen Ablehnung des Bürgerbegehrens eingelegt.
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Am 09.06.2011 hat der Gemeinderat entschieden, das Bürgerbegehren zum Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21 sei unzulässig.
Zumindest ist jetzt der Weg frei, die entscheidenden Rechtsfragen vor Gericht zu klären.
Mehr als 35.600 Unterschriften
von Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern haben die Vertrauenspersonen am 21.03.2011 an Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster übergeben. Vielen Dank an alle, die unterschrieben und unermüdlich gesammelt haben!
Pressemitteilung der Juristen zu Stuttgart 21 und des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zur Übergabe der Unterschriften.
(Anlagen zur Pressemitteilung siehe Presseseite)
Foto: Achim Binder
Unterstützungsfonds
für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21
ein Projekt der Juristen zu Stuttgart 21 und des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21